Führerschein-Untersuchung

Die gesetzliche Führerscheinuntersuchung (fachärztliche Stellungnahme) ist eine private Untersuchung, die die Krankenkassen nicht bezahlen. Daher muss der Patient selbst dafür aufkommen.

Bei unklarer Sehschwäche muss der Amtsarzt ein augenärztliches Gutachten anfordern, ebenso bei funktionell Einäugigen und bei fortschreitendem Augenleiden – die Untersuchung umfasst eine:

  • gründliche Untersuchung des gesamten Auges und eine
  • Überprüfung der Sehschärfe (korrigiert und unkorrigiert, ein- und beidäugig), des Gesichtsfelds und eventuell des Dämmerungssehens.
Untersuchung

Weitere Leistungen im Überblick

Brillenverordnung

Bei einer Sehschwäche wird nach einer gründlichen Untersuchung entschieden, ob eine Brille verordnet wird.

Mutter-Kind-Pass

Die Bedeutung der augenärztlichen Untersuchung im Kindesalter kann nicht genug betont werden.

Sehtests

Mit verschiedenen Sehtest wird die Messung der Sehstärke festgestellt, diese sind für die Ermittlung der geeigneten Billenglas- oder Kontaktlinsenstärke notwendig.