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Mutter-Kind-Pass-Untersuchung

Im Mutter-Kind-Pass sind zwei augenärztliche Untersuchungen vorgesehen, wobei die erste zwischen dem 10. und dem 14. Lebensmonat auch vom Kinderarzt vorgenommen werden kann. Die zweite Untersuchung muss zwischen 22. und 26. Lebensmonat von einem Facharzt für Augenheilkunde durchgeführt werden.
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