Die gesetzliche Führerscheinuntersuchung (fachärztliche Stellungnahme)
ist eine private Untersuchung, die die Krankenkassen
nicht bezahlen. Daher muss der Patient selbst dafür aufkommen.
Bei unklarer Sehschwäche muss der Amtsarzt ein augenärztliches
Gutachten anfordern, ebenso bei funktionell Einäugigen und bei
fortschreitendem Augenleiden – die Untersuchung umfasst eine:
- gründliche Untersuchung des gesamten Auges und eine
- Überprüfung der Sehschärfe (korrigiert und unkorrigiert, ein- und beidäugig), des Gesichtsfelds und eventuell des Dämmerungssehens.







