Brillenverordnung

Bei vorliegender Sehschwäche verordnet der Augenarzt meist eine Brille. Eine Fehlsichtigkeit liegt dann vor, wenn die Länge des Auges nicht exakt im Verhältnis zur Brechkraft des Auges steht. Eine unentdeckte Fehlsichtigkeit kann verschiedene Beschwerden wie Kopfschmerzen, Tränen und Müdigkeit auslösen.

Eine gründliche Untersuchung sowie die Ermittlung der genauen Werte durch den Augenarzt sind wichtig, um Besonderheiten festzustellen und ernsthafte Schädigungen und Erkrankungen zu verhindern.

Brillenverordnung

Weitere Leistungen im Überblick

Vorsorge Untersuchung

Bei der Vorsorgeuntersuchung erheben wir Ihre Vorgeschichte bezüglich gesundheitlicher Beeinträchtigungen.

Netzhaut

Die Untersuchung und Behandlung von Netzhauterkrankungen, ist ein Schwerpunkt unserer Ordination.